Bei Stau? Rettungsgasse bilden!

Ab dem 01.01.2017 ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Stau oder stockendem Verkehr Pflicht. Kurz um: bei Geschwindigkeiten ab Schrittgeschwindigkeit ist diese zu bilden, Zuwiderhandlungen werden mit mindestens 200€ Geldbuße geahndet.

Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Dabei ist das bilden einer Rettungsgasse kinderleicht. Zur Orientierung welche Spur man freihalten muss kann man ganz einfach seine eigene rechte Hand nutzen. Angenommen man ist auf einer 3-spurigen Autobahn unterwegs und befährt den äußerst linken Fahrstreifen, so stellt man sich vor das man der Daumen der Hand ist. Das heißt man versucht so weit wie nur möglich an den linken Fahrbahnrand zu fahren.

Und was ist wenn ich rechts fahre?

Ist man hingegen auf der mittleren Spur unterwegs ist man nun der Zeigefinger. Der Zwischenraum zwischen Daumen und Zeigefinger ist auch hier wieder unsere imaginäre Rettungsgasse, also fährt man hier, sowie auf allen Spuren die noch weiter rechts folgen, so weit wie nur möglich an den rechten Fahrbahnrand.

Was gibt es noch zu beachten?

Außerdem muss die Rettungsgasse auch ohne Unfallereignis gebildet werden und darf auch nicht aufgelöst werden bis der Verkehr wieder mit normaler Geschwindigkeit läuft. Oftmals folgen weitere Einsatzfahrzeuge auch bereits Minuten nach dem die ersten zur Ereignis vorgefahren sind. Abschleppunternehmer die die Rettungsgassen befahren sollten genauso wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ungehindert passieren können um die Beseitigung des Staus voranzutreiben.
(Bildnachweis: https://www.rettungsgasse-jetzt.de/gesetzesaenderung-ab-1-1-2017-ist-die-rettungsgasse-einheitlich-auf-der-linken-seite-vorgeschrieben/)